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16. Sonstiges
Zur Einhaltung von Export- und Zollkontrollvorschriften sind wir berechtigt, Lieferungen und Leistungen an Sie unter diesem Vertrag einzustellen, wenn Export- oder Zollkontrollvorschriften dies erfordern.
Ein Aufrechnungs- oder Zurückbehaltungsrecht können Sie nur wegen Forderungen geltend machen, die entweder unbestritten oder rechtskräftig festgestellt sind.
Auf diese Vereinbarung findet das Recht der Bundesrepublik Deutschland Anwendung unter Ausschluss des UN-Kaufrechts. Gerichtsstand ist Waldshut.
(Stand: 10/2013)
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