Alpenblick

Eigenversorgung

Wer sein eigenes Brunnenwasser trinken möchte, muss sicherstellen, dass das Brunnenwasser der Qualität von Trinkwasser entspricht. Das ist das in der Trinkwasserverordnung geregelt, die eine Eigenversorgung mit Trinkwasser aus einem hauseigenen Kleinbrunnen zulässt. Dabei unterliegen die Selbstversorger grundsätzlich den gleich Untersuchungspflichten wie auch die großen Wasserversorger. Auch für Brauchwasserinstallationen gelten die entsprechenden Normen und Verordnungen.

  • Durch eine schlechte Wasserqualität im Brunnen kann es zum Beispiel kommen, wenn die Konzentration einzelner chemischer Elemente besonders hoch ist. Insbesondere Schwermetalle oder Nitrate können sich bei langfristiger Aufnahme im Körper ansammeln und zu schweren Erkrankungen führen. Eine weitere Gefährdung der Wasserqualität in der Eigenversorgung besteht, wenn es im Brunnen zu Verunreinigungen durch Bakterien kommt.

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